Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutz vor den Ansprüchen Dritter

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Sie kommt unter anderem auf für:

  • Schäden rund um das Fahrzeug, wie z.B.:
    • Abschleppkosten
    • Gutachterkosten
    • Reparaturkosten
    • Nutzungsausfall
    • Mietwagenkosten
    • Wertminderung
    • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
    • An- und Abmeldekosten
    • Anwaltskosten
  • Weitere Sachschäden, wie z.B.:
    • Schäden an Gebäuden
    • Verkehrseinrichtungen
  • Personenschäden, wie z.B.:
    • Heilungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt
    • Ersatz für Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen
    • lebenslange Rente
    • im Todesfall z.B. Begräbniskosten oder Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Die Kfz-Versicherung prüft die Ansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt oder überzogen, wehrt sie sie ab – auch mit juristischen Mitteln. Den vollen Schadenersatz erhalten nur Unfallbeteiligte, die keine Schuld am Unfall tragen. Im Falle einer nachgewiesenen Teilschuld bekommt der Unfallgegner nur eine entsprechend anteilige Entschädigung.

Übrigens:

Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Haftpflichtversicherung zurück.