Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung.

Sie leistet, wenn der Fahrer bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall keinen oder nur anteiligen Schadenersatz von der gegnerischen Versicherung bekommt.

Der Fahrer erhält in solchen Fällen von der Fahrerschutzversicherung ergänzende Entschädigungen für seinen Personenschaden.

Hierzu zählen unter anderem Zahlungen bei Invalidität oder für Verdienstausfall.

Die Fahrerschutzversicherung entschädigt ihn wie ein Haftpflichtversicherer.

Für Fahrzeuginsassen wird die Fahrerschutzversicherung nicht benötigt.

Den Insassen stehen eigene, verschuldensunabhängige Ansprüche gegen den Kfz-Haftpflichtversicherter des Fahrzeuges zu.

Darüber hinaus können sie Schadenersatz vom Unfallgegner fordern.